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IMMOBILIENKAUF: NEBENKOSTEN IM GROßRAUM HAMBURG

Aktualisiert: 22. Juli

Welche zusätzlichen Kosten müssen Sie beim Erwerb einer Immobilie in Hamburg und Umgebung einkalkulieren?


Inhaltsverzeichnis

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Sie möchten eine Immobilie in Hamburg, Niedersachen oder Schleswig-Holstein kaufen und fragen sich, welche Kosten Ihnen in diesem Zusammenhang zusätzlich zum Kaufpreis entstehen?


Je nach Bundesland und Kaufobjekt können Nebenkosten von gut 12 % für Sie als Käufer entstehen. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Zusatzkosten Sie beim Immobilienerwerb im Großraum Hamburg rechnen sollten.


Welche Kaufnebenkosten gibt es beim Immobilienerwerb?

Es gibt drei obligatorische Posten, die (fast) immer beim Immobilienkauf anfallen:

Die Grunderwerbsteuer, die Grundbuchkosten (Gerichtskosten) sowie die Notarkosten.

Zusätzlich können Kosten für einen Immobilienmakler anfallen.


Beginnen wir mit der oftmals größten Position, der Grunderwerbsteuer.



Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Wer in Deutschland eine Immobilie oder Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) erwirbt, ist dazu verpflichtet die sogenannte Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu entrichten.


Die Höhe der Steuer variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Aktuell sind im Großraum Hamburg folgende Steuersätze auf den notariell beurkundeten Kaufpreis der Immobilie zu zahlen.

Hamburg

5,5 %

Niedersachsen

5,0 %

Schleswig-Holstein

6,5 %

Es gibt jedoch eine Ausnahme:


Die Grunderwerbsteuer muss nicht gezahlt werden, wenn der Immobilienverkauf zwischen Personen stattfindet, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.


Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern eine Immobilie an ihre Kinder verkaufen.


Die Grunderwerbsteuer bringt dem deutschen Staat jedes Jahr beträchtliche Einnahmen in die Staatskassen. So betrugen die bundesweiten Einnahmen im Jahr 2022 z.B. rund 17,12 Milliarden Euro¹.


Auch wird die Höhe der Sätze von Zeit zu Zeit angepasst. So hat z.B. Hamburg zuletzt zum 01.01.2023 die Grunderwerbsteuer von 4,5 % auf 5,5 % angehoben.



Wie hoch sind die Notarkosten?

Wird in Deutschland eine Immobilie veräußert, so ist es Pflicht, dass der zugehörige Kaufvertrag notariell beurkundet wird.


Die Kosten für den Notar sind zwar gesetzlich geregelt, dabei im Vorfeld jedoch nicht genau zu beziffern, da sie von der Komplexität der Sache und damit vom Arbeitsaufwand des Notars abhängig sind. Grundsätzlich sollten Sie aber mindestens 0,8 %, besser 1,5 % des Kaufpreises einplanen.


Oftmals ist es üblich, dass der Käufer der Immobilie die Kosten für den Notar trägt, jedoch nicht vorgeschrieben.


Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, profitieren Sie als Käufer jedoch tatsächlich durch die Leistung des Notars. Denn dessen Aufgabe ist es, den Kaufvertrag auszuarbeiten, diesen beim Beurkundungstermin vorzulesen und sämtliche Fragen und Unklarheiten verständlich zu erläutern. Der Notar ist dabei in seiner Position zwischen Käufer und Verkäufer selbstverständlich 100% neutral.


Im Anschluss an den Beurkundungstermin übermittelt der Notar unverzüglich die Auflassungsvormerkung an das zuständige Grundbuchamt.



Wie hoch sind die Grundbuchkosten (Gerichtskosten)?

In Deutschland werden sämtliche Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücksgleichen Rechten im sogenannten Grundbuch in Abteilung I dokumentiert.


Die Grundbücher verwaltet dabei das zuständige Grundbuchamt (Abteilung des Amtsgerichts) der Kommune bzw. Gemeinde.


Die Gebühr führ die Eigentumsumschreibung bzw. Eintragung ins Grundbuch liegt bei etwa 0,5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.



Wie hoch sind die Kosten für einen Immobilienmakler?

Ist ein Immobilienmakler mit der Veräußerung des Objekts beauftragt, so wird dafür eine prozentuale Provision bei erfolgreicher Beurkundung auf den Kaufpreis fällig.


Ob und in welcher Höhe diese für Sie als Käufer anfällt, erfahren Sie im Vorfeld z.B. in der Immobilienanzeige oder im Verkausfexposé.


Hat der Verkäufer den Immobilienmakler mit dem Verkauf des Objekts beauftragt, so muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Oftmals zahlt der Verkäufer sogar die gesamte Provision an den Immobilienmakler und Sie als Käufer müssen dafür keine entrichten.


Gängige, anteilige Sätze für Sie als Käufer sind dann Provisionen bis zu 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises.



Beispielrechnung

Zur besseren Veranschaulichung finden Sie hier eine Beispielrechnung für den Kauf eines Objektes im Bundesland Niedersachsen, in der alle genannten Kosten anfallen.

​Kaufpreis (ohne Nebenkosten)

300.000,- €

Grunderwerbsteuer (5,0%)

15.000,- €

Notarkosten (1,5%)

​4.500,- €

Grundbuchkosten (0,5%)

​1.500,- €

Maklerkosten (3,57%)

10.710,- €

Nebenkosten Gesamt

31.710,- €

Kaufpreis Gesamt

331.710,- €



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